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   BVerwG, 04.09.1968 - II WD 37.68   

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BVerwG, 04.09.1968 - II WD 37.68 (https://dejure.org/1968,2109)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1968 - II WD 37.68 (https://dejure.org/1968,2109)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1968 - II WD 37.68 (https://dejure.org/1968,2109)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Fahrlässiger Verstoß gegen Dienstpflichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - II WD 37.68
    Die Tatsache, daß das Fehlverhalten des Beschuldigten bereits vom Strafgericht (hier vom Amtsgericht G.) mit einer fühlbaren Strafe belegt worden ist, hindert die disziplinare Ahndung - ungeachtet des Zwangs zur Anrechnung bereits verbüßter gleichartiger Strafen - nicht (BVerfGE 21, 373, 391) [BVerfG 02.05.1967 - 1 BvR 578/63].
  • BVerwG, 10.11.1967 - I WD 27.67

    Ahndung einer Trunkenheit am Steuer bei Angehörigen der Bundeswehr mit einer

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - II WD 37.68
    Von diesem Grundsatz ist in der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate nur dann abgewichen worden, wenn ganz besondere Umstände die Verhängung einer einfachen Disziplinarstrafe als ausreichend erscheinen ließen (vgl. Urteil des I. Wehrdienstsenats vom 10. November 1967 - I WD 27/67).
  • BVerwG, 13.03.1968 - I WD 1.68

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Trunkenheit eines Soldaten am Steuer als

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - II WD 37.68
    Auch vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus wäre es nicht zu verantworten, einen Soldaten, der vor rechtskräftiger Entscheidung des gegen ihn eingeleiteten disziplinargerichtlichen Verfahrens befördert und/oder dessen Dienstzeit vorher verlängert worden ist, gerade im Hinblick darauf auch noch mit der in gleichgelagerten Fällen bei anderen Soldaten ausgesprochenen Strafe zu verschonen (vgl. auch Urteil des I. Wehrdienstsenats vom 13. März 1968 - I WD 1/68).
  • BVerwG, 09.09.1970 - II WD 52.70

    Verstoß gegen Dienstpflichten - Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten -

    Das haben die Wehrdienstsenate wiederholt ausgesprochen (vgl. BDH NZWehrr 1962, 167, sowie BVerwG Urteile vom 4. September 1968 - II WD 37/68 - und 13. November 1968 - II WD 35/68).
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